Institut für Hormonbalance und Zykluswissen (ZVR 1185599803)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Institut für Hormonbalance und Zykluswissen, einem gemeinnützigen Verein nach österreichischem Vereinsrecht, ZVR-Zahl 1185599803, Sporgasse 32 Tür 29 8010 Graz, vertreten durch die Obfrau Cornelia Kugler, E-Mail: info@zyklusmentorin.com (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Institut“), und der teilnehmenden Person (im Folgenden „Teilnehmerin“) im Zusammenhang mit der Anmeldung zur und der Durchführung der Ausbildung zur Zyklusmentorin (im Folgenden „Ausbildung“).
(2) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin diese AGB als verbindlich an.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Die Ausbildung richtet sich an volljährige Personen. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der Ausbildung zur Zyklusmentorin. Es handelt sich um eine Bildungsmaßnahme, die Fachwissen über Hormone, den weiblichen Zyklus und die Vermittlung dieses Wissens (Didaktik) zum Inhalt hat.
(2) Die Ausbildung wird als Hybrid-Ausbildung durchgeführt. Sie besteht aus einem Online-Teil, der live über die Plattform Zoom abgehalten und für die Teilnehmerinnen aufgezeichnet wird, sowie aus einem Präsenz-Teil (Abschlussveranstaltung). Anzahl, Inhalte und Reihenfolge der Module ergeben sich aus der jeweils gültigen Infobroschüre bzw. dem Curriculum.
(3) Die Ausbildung 2026 umfasst rund drei Monate Online-Mentoring im Zeitraum vom 7. September 2026 bis 26. November 2026 mit Einheiten jeweils montags und donnerstags von 18:30 bis 21:00 Uhr sowie eine verpflichtende Präsenz-Abschlussveranstaltung („Deep Dive“) vom 20. bis 22. November 2026 in Graz (Studio 61, Glacisstraße 61a, 8010 Graz).
(4) Die in der Infobroschüre, auf der Website und in sonstigen Unterlagen genannten Termine, Inhalte und Orte verstehen sich als unverbindliche Planung. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Sinne des § 13 ausdrücklich vor („Änderungen vorbehalten“).
(5) Die Ausbildung stellt eine Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklungsmaßnahme dar. Sie ist keine medizinische, psychologische, psychotherapeutische oder ernährungswissenschaftliche Behandlung oder Beratung und ersetzt eine solche nicht. Es wird ausdrücklich auf § 15 (Gesundheitlicher Hinweis) verwiesen.
§ 3 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Bewerbungs- bzw. Anmeldeformular (online unter info@zyklusmentorin.com bzw. über den Memberbereich). Die Anmeldung der Teilnehmerin stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Ausbildungsvertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmelde- bzw. Teilnahmebestätigung per E-Mail oder durch Übermittlung des Ausbildungsvertrages. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein Anmeldeangebot anzunehmen.
(3) Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz besteht erst mit der Bestätigung durch den Veranstalter und der vollständigen Leistung der vereinbarten (An-)Zahlung gemäß § 5.
(4) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, im Anmeldeprozess vollständige und richtige Angaben zu machen und Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats und die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Zyklusmentorin“ ist – neben dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung – die Absolvierung des vom Institut angebotenen Vorbereitungs- bzw. Pure Women Mentorings. Dieses kann je nach Verfügbarkeit vor oder nach der Ausbildung absolviert werden und ist gesondert zu buchen und zu bezahlen (§ 5 Abs. 6).
(2) Besondere fachliche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an der Ausbildung nicht erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Leistungsbestandteile (z. B. das Zertifikat oder die Titelführung) vom Vorliegen der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen abhängig zu machen.
§ 5 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Das Gesamtentgelt für die Ausbildung beträgt EUR 4.990,– (brutto). Die genaue Höhe, allfällige Aktionspreise sowie die jeweils gültigen Zahlungsvarianten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Infobroschüre bzw. dem Anmeldeformular.
(2) Zur verbindlichen Sicherung des Ausbildungsplatzes ist eine Anzahlung in Höhe von EUR 490,– zu leisten. Der Ausbildungsplatz gilt erst mit dem vollständigen Einlangen dieser Zahlung als gesichert. Nach Leistung der Anzahlung wird der von der Teilnehmerin gewählte Zahlungsplan aktiviert.
(3) Für das verbleibende Entgelt stehen folgende Zahlungsvarianten zur Wahl:
Variante 1: Einmalzahlung des Gesamtbetrags in Höhe von EUR 4.500,–.
Variante 2: 2 Ratenzahlungen zu je EUR 2.274,–.
Variante 3: 3 Ratenzahlungen zu je EUR 1.516,–.
Variante 4: 4 Ratenzahlungen zu je EUR 1.137,–.
(4) Die Abwicklung der Zahlung sowie die Rechnungslegung erfolgen über den externen Zahlungsanbieter CopeCart. Es gelten ergänzend die Bedingungen dieses Anbieters. Mit Auswahl der Zahlungsvariante und Unterfertigung des Ausbildungsvertrages erkennt die Teilnehmerin den jeweiligen Zahlungsplan als verbindlich an.
(5) Bei Wahl einer Ratenzahlung ist die Teilnehmerin zur Zahlung sämtlicher Raten verpflichtet; die Ratenzahlung stellt eine Zahlungserleichterung dar und nicht eine Verkürzung der Vertragslaufzeit oder eine Teilbarkeit der Leistung. Gerät die Teilnehmerin mit einer Rate in Verzug, ist der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den gesamten offenen Restbetrag fällig zu stellen. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe verrechnet.
(6) Das Vorbereitungs- bzw. Pure Women Mentoring (§ 4 Abs. 1) ist nicht im Ausbildungsentgelt enthalten und wird gesondert verrechnet. Das Entgelt hierfür beträgt EUR 990,– netto (EUR 1.188,– brutto).
(7) Sämtliche Entgelte sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive allfälliger gesetzlicher Steuern zu verstehen. Sollten sich die gesetzlichen Abgaben ändern, ist der Veranstalter berechtigt, die Entgelte entsprechend anzupassen.
§ 6 Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fern- und Auswärtsgeschäfte)
(1) Ist die Teilnehmerin Verbraucherin im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihr nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Zur Ausübung des Rücktritts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail an info@zyklusmentorin.com) innerhalb der Frist. Die Teilnehmerin kann hierfür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
(3) Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen, zurückerstattet.
(4) Vorzeitiger Leistungsbeginn / Erlöschen des Rücktrittsrechts: Beginnt die Ausbildung auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist, so verliert die Teilnehmerin ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Bei Rücktritt nach Leistungsbeginn, aber vor vollständiger Erbringung, hat die Teilnehmerin ein dem bereits erbrachten Leistungsanteil entsprechendes anteiliges Entgelt zu zahlen.
(5) Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte (insbesondere Aufzeichnungen, Memberbereich) erlischt das Rücktrittsrecht, wenn der Veranstalter mit der Bereitstellung auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat und die Teilnehmerin ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts zugestimmt hat.
§ 7 Stornierung und Nichtteilnahme
(1) Nach Ablauf des gesetzlichen Rücktrittsrechts gemäß § 6 bzw. außerhalb dessen Anwendungsbereichs gelten die nachstehenden vertraglichen Stornobedingungen.
(2) Eine Stornierung durch die Teilnehmerin hat schriftlich (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung beim Veranstalter.
(3) Bei Stornierung ab dem Tag des Ausbildungsbeginns oder bei Nichtantritt ist das vereinbarte Gesamtentgelt zur Zahlung fällig, da der Ausbildungsplatz reserviert und die Leistung bereitgestellt wurde. Die konkrete Höhe einer allfälligen Stornogebühr für Stornierungen vor Ausbildungsbeginn ergibt sich aus den im Anmeldeprozess gesondert ausgewiesenen Stornobedingungen.
(4) Es steht der Teilnehmerin frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt es dem Veranstalter unbenommen, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen.
(5) Das Versäumen einzelner Einheiten, der nachträgliche Abbruch der Ausbildung oder die Nichtinanspruchnahme von Leistungen entbinden die Teilnehmerin nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.
§ 8 Mitwirkungspflichten und Verhaltensregeln
(1) Die Ausbildung lebt von aktiver Teilnahme. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, an den Einheiten aktiv und präsent teilzunehmen. Für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der vollständigen Leistung und zum Erwerb des Zertifikats gelten insbesondere folgende Bedingungen:
1. Während der Online-Einheiten ist die Kamera eingeschaltet zu halten; eine aktive, ungeteilte Mitarbeit wird vorausgesetzt.
2. Die Teilnehmerin darf an höchstens sechs (6) Einheiten der Ausbildung fehlen.
3. Die Teilnahme an der Präsenz-Abschlussveranstaltung in Graz ist verpflichtend; eine vorzeitige Abreise ist im Hinblick auf die Zertifikatsvergabe nicht möglich.
4. Die Teilnehmerin verfügt über die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme (insbesondere stabile Internetverbindung, Endgerät mit Kamera, Zugang zu Zoom und zu einem E-Mail-Programm).
5. Die Teilnehmerin verhält sich gegenüber den anderen Teilnehmerinnen und dem Veranstalter respektvoll und unterlässt alles, was den Ablauf der Ausbildung oder das Ansehen des Vereins beeinträchtigt.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anwesenheitsliste zu führen. Werden die in Abs. 1 genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann der Anspruch auf Erteilung des Zertifikats entfallen, ohne dass dadurch die Entgeltpflicht der Teilnehmerin berührt wird.
(3) Bei grober oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungs- oder Verhaltenspflichten kann der Veranstalter die Teilnehmerin nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Die Entgeltpflicht bleibt in diesem Fall unberührt.
§ 9 Memberbereich und Aufzeichnungen
(1) Die Inhalte, weiterführenden Informationen und Aufzeichnungen werden über den Memberbereich des Veranstalters bereitgestellt. Die Zugangsdaten werden der Teilnehmerin zu Beginn der Ausbildung übermittelt. Die Zugangsdaten sind persönlich, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Online-Einheiten werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen stehen ausschließlich den Teilnehmerinnen der jeweiligen Ausbildung und ausschließlich für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab Abschluss der Ausbildung zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
(3) Mit der Teilnahme an den Live-Einheiten erklärt sich die Teilnehmerin damit einverstanden, dass im Rahmen der Aufzeichnung auch ihre Wortmeldungen und ihr Bild erfasst werden können. Möchte die Teilnehmerin nicht aufgezeichnet werden, hat sie dies dem Veranstalter vorab mitzuteilen; eine Teilnahme ohne Bild kann jedoch den Bedingungen gemäß § 8 widersprechen.
§ 10 Zertifikat
(1) Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 und § 8 sowie nach erfolgreicher Abgabe einer allfällig vorgesehenen Abschlussarbeit erhält die Teilnehmerin ein Zertifikat.
(2) Das Zertifikat bestätigt die Befähigung zur qualitativ hochwertigen und leicht verständlichen Aufbereitung und Weitergabe von faktenbasierten, wissenschaftlich fundierten Informationen zum Thema weibliche Gesundheit. Das Zertifikat stellt keinen staatlich anerkannten Abschluss und keine Berufsberechtigung im Sinne reglementierter Gesundheits-, Heil- oder Beratungsberufe dar.
(3) Ein Anspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nur bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen. Die Nichterteilung des Zertifikats aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
§ 11 Mitgliedschaft im Institut
(1) Mit der Anmeldung zur Ausbildung wird die Teilnehmerin für die Dauer eines Jahres – längstens bis Ende August 2027 – kostenfrei Mitglied des Instituts für Hormonbalance und Zykluswissen. Die Jahresgebühr für diese Mitgliedschaft ist im Ausbildungsentgelt enthalten.
(2) Für die Mitgliedschaft gelten ergänzend die Vereinsstatuten sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane. Im Widerspruchsfall gehen für das entgeltliche Ausbildungsverhältnis diese AGB vor.
§ 12 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Inhalte – insbesondere Skripten, Unterlagen, Präsentationen, Videos, Aufzeichnungen, Audios, Vorlagen und Konzepte – sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum des Veranstalters bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Die Teilnehmerin erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Verfügbarkeit gemäß § 9 beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zum eigenen, persönlichen Gebrauch im Rahmen der Ausbildung.
(3) Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte, Aufzeichnung, Mitschnitt oder kommerzielle Verwertung der Inhalte – ganz oder in Teilen – ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Dies gilt auch für ein Weiterverkaufen oder Nachbilden der Ausbildung oder einzelner Bestandteile.
(4) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
§ 13 Änderungen, Absage und höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen Termine, Uhrzeiten, Veranstaltungsorte, Referentinnen oder einzelne Inhalte in zumutbarem Umfang zu ändern, sofern dadurch der Gesamtcharakter und das Ausbildungsziel nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(2) Einzelne Online-Einheiten können bei Bedarf verschoben oder durch eine Aufzeichnung ersetzt werden.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausbildung bei Vorliegen wichtiger Gründe – insbesondere bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerinnenzahl, Erkrankung oder Verhinderung der Leiterin oder bei höherer Gewalt – abzusagen oder zu verschieben. Im Falle der vollständigen Absage werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin sind ausgeschlossen, soweit den Veranstalter kein Verschulden trifft.
(4) Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen des Veranstalters unabhängigen, unvorhersehbaren Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle der Telekommunikations-Infrastruktur). Findet eine Präsenzveranstaltung aus solchen Gründen nicht statt, ist der Veranstalter berechtigt, diese in vergleichbarer Form online oder zu einem Ersatztermin durchzuführen.
§ 14 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Bei Personenschäden bleibt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Ausbildung dient der Wissensvermittlung. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Lern-, Prüfungs- oder wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht für den Aufbau oder den Erfolg einer selbstständigen Tätigkeit der Teilnehmerin nach Abschluss der Ausbildung.
(3) Für die Umsetzung der vermittelten Inhalte in die Praxis – sei es für sich selbst oder im Rahmen einer späteren Tätigkeit als Zyklusmentorin – ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters für das Handeln der Teilnehmerin gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Internetausfälle, Störungen der Plattform Zoom oder des Zahlungsanbieters).
§ 15 Gesundheitlicher Hinweis
(1) Die Inhalte der Ausbildung dienen ausschließlich der Information, Aufklärung und Bildung. Sie stellen keine medizinische Diagnose, Behandlung, Heilbehandlung oder Therapie dar und ersetzen nicht die Beratung, Untersuchung oder Behandlung durch ärztliches oder sonstiges fachlich qualifiziertes Personal.
(2) Die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass bei gesundheitlichen Beschwerden stets eine Ärztin, ein Arzt oder eine entsprechende Fachperson aufzusuchen ist. Die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse berechtigen nicht zur Ausübung reglementierter Gesundheits-, Heil-, psychologischer oder ernährungswissenschaftlicher Tätigkeiten.
(3) Die Teilnahme an körperbezogenen Übungen (z. B. Breathwork, Meditation, Körperarbeit) erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, auf ihre körperlichen und gesundheitlichen Grenzen zu achten und gegebenenfalls vorab fachlichen Rat einzuholen.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerin ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Person sowie zu eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter https://zyklusmentorin.com/datenschutz/.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Ist die Teilnehmerin Unternehmerin, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz des Veranstalters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß für Vertragslücken. Gegenüber Verbraucherinnen gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nach § 6 Abs. 3 KSchG.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Stand: Juni 2026
AGB – Ausbildung zur Zyklusmentorin · Stand: Juni 2026Seite 1 von 2